
Übernahme in Form des Erwerbs einer Unternehmung durch Personen, die in einer Beziehung zu der Unternehmung stehen - z. Buyin als Lieferanten oder Abnehmer, Geschäftsführer von Tochter - oder sonstwie verwandten Unternehmen usw. -, aber - anders als beim Buyout -als Aussenstehende zu betrachten sind. Wird häufig mit hohem Fremdkapitalante...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/buyin/buyin.htm
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