
Ein Kontradiktor (lat. curator litis, zu deutsch „Vertreter in der Streitsache“) war innerhalb des früheren Konkursverfahrens derjenige, welcher anstelle des Gemeinschuldners, also als dessen Vertreter, die angemeldeten Forderungen zu prüfen und nötigenfalls ihre Berechtigung oder Nichtberechtigung in Einzelprozessen zu bestreiten bzw. mit ...
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Kontradiktor (lat.), im frühern Konkursverfahren derjenige, welcher an Stelle des Gesamtschuldners die angemeldeten Forderungen zu prüfen und nötigen Falls zu bestreiten und ihre Berechtigung oder Nichtberechtigung in Einzelprozessen mit den betreffenden Gläubigern zum Austrag zu bringen hatte. Die deutsche Konkursordnung kennt keinen besondern...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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