
ist im Frühmittelalter eine grundherrschaftliche Abgabe beim Erbfall. Sie besteht teils in der Hälfte des Viehs, teils im Besthaupt. Sie schwindet schon am Ende des Frühmittelalters.. Lit.: Hübner 676; Kroeschell, DRG 1, 2
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Handlohn, herrschaftl. Erbanteil
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42227

buteil (mhd.; aus bu, bou = Ertrag eines bestellten Feldes oder Weinbergs und teil = Anteil). Vom Grundherr beanspruchter Teil des Nachlasses eines verstorbenen Leibeigenen, bestehend in einem Teil von dessen Viehherde oder dem besten Stück daraus. (s. Besthaupt). Am Ende des FMA. geht die Inanspruc...
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https://www.mittelalter-lexikon.de/
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