
Als Bundesvolk wird im österreichischen Verfassungsrecht die Gesamtheit der wahlberechtigten Staatsbürger verstanden. Der Begriff findet unter anderem in Artikel 26 Abs. 1 (regelt die Wahl des Nationalrates) und Art. 60 Abs. 1 (Wahl des Bundespräsidenten) des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) Verwendung. Das Bundesvolk stimmt zudem nach Artikel...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesvolk
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