
Die Bundesexekution bezeichnet innerhalb eines Staatenbundes oder eines Bundesstaates das Recht des Bundes, gegen einzelne Mitglieder bzw. Gliedstaaten militärisch vorzugehen, wenn diese gegen Pflichten verstoßen, die sich aus der Mitgliedschaft im Bund ergeben. == Deutscher Bund == Die Bundesexekution war das Recht des Deutschen Bundes (1815 - ...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesexekution

ist im Deutschen Bund die Ausführung der Bundesakte, der Bundesbeschlüsse und gerichtlicher und gerichtsähnlicher Entscheidungen durch den Deutschen Bund gegenüber einem Bundesglied (z. B. 1830 gegen Braunschweig, 1834 gegen Frankfurt, 1864 gegen Dänemark sowie formlos 1866 gegen Preußen).
Gefunden auf
https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Bundesexekution: Frankfurter Wachensturm 1833 (zeitgenössischer Holzstich) Bundesexekution, im Bundesstaat und Staatenbund die Ausübung von Zwang durch die Bundesgewalt gegen ein Bundesmitglied, das seine Pflichten gegenüber dem Gesamtstaat verletzt (Reichsexekution, im Völkerrecht Sanktion); i...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Bundesexekution , in einem Staatenbund oder Bundesstaat das Verfahren, um die Mitglieder des Staatenvereins nötigenfalls zwangsweise zur Erfüllung ihrer Bundespflichten anzuhalten. Nach der deutschen Reichsverfassung (Art. 19) wird die B. vom Bundesrat beschlossen und vom Kaiser vollstreckt.
Gefunden auf
https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
Keine exakte Übereinkunft gefunden.