
Bei vermieteten Objekten haben Schuldzinsen den Charakter von Werbungskosten und können daher von der Steuer abgesetzt werden.
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Als Schuldzinsenabzug werden bei der Steuererklärung in Abzug vom Einkommen oder vom Unternehmensgewinn gebrachte Zinsen für laufende Kredite bezeichnet. Der Schuldzinsenabzug für Unternehmen resultiert aus der Annahme des Gesetzgebers, dass die Schuldzinsen zur Erbringung der Wirtsch...
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