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Bund-Länder-Streit Logo #42343Verfassungsprozessualer Rechtsbehelf, dessen Einzelheiten geregelt sind in Art. 93 I Nr. 3 GG, §§ 13 Nr. 7, 68 ff. BVerfGG. Der Antrag ist statthaft bzw. das BVerfG ist zuständig bei Meinungsverschiedenheiten über verfassungsrechtliche Rechte und Pflichten des Bundes und der Länder, insbes. bei der Ausführung von Bunde...
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