
Gemäß § 5 (5) BHG haben der/die BundeskanzlerIn sowie die Bundesministerinnen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben als haushaltsleitende Organe so genannte Haushaltsreferenten zu bestellen. Es sind dies die jeweiligen Budgetabteilungen. Deren Zuständigkeiten sind in der jeweiligen Geschäftseinteilung gemäß § 7 de...
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https://www.parlament.gv.at/PERK/GL/BUDGET/B.shtml
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