
Der Parlamentsvorbehalt bedingt, dass alle Entscheidungen, die von substanziellem Gewicht für das Gemeinwesen sind, eine direkte parlamentarische Zustimmung brauchen und nicht der Entscheidungsmacht anderer Organe der Staatsgewalt anvertraut werden dürfen. Beispiele für den Parlamentsvorbehalt sind etwa: Siehe auch: Vorbehalt des Gesetzes ...
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Mit Parlamentsvorbehalt wird der Grundsatz bezeichnet, dass das Parlament in bestimmten Bereichen gehindert ist, seine Befugnisse zu delegieren und dass es daher unmittelbar selbst die erforderlichen Regelungen treffen muss. Siehe auch unter Wesentlichkeitstheorie.
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