
zu den Bruttoinvestitionen gehören: a) Bruttoanlageinvestitionen (P.51); b) Vorratsveränderungen (P.52); c) Nettozugang an Wertsachen (P.53). Brutto bedeutet vor Abzug der Abschreibungen. Die Nettoinvestitionen sind die Bruttoinvestitionen abzüglich der Abschreibungen.
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