
Als Bremer Klausel wird Artikel 141 des deutschen Grundgesetzes bezeichnet. Er schränkt den Anwendungsbereich der grundgesetzlichen Vorschriften über den Religionsunterricht ein und ermöglicht so in einigen Gebieten Deutschlands andere Unterrichtstypen. Ein bekanntes Beispiel ist der „Unterricht in Biblischer Geschichte“ in Bremen. Er ist k...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Bremer_Klausel

Mit Bremer Klausel wird die Regelung in Art. 141 GG bezeichnet, die für Länder die am 1.1.1949 bezüglich des Religionsunterrichts bereits Regelungen gefunden hatten, eine Ausnahme von der Garantie des Religionsunterrichts vorsieht. Diese Ländern haben die Freiheit andere Unterrichtstypen vorzusehen, z.B. kenntnisungebundenen Weltanschauungsunte...
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