
Das Vertrauensinteresse ist der zu ersetzende Schaden, der dem anderen dadurch entstanden ist, dass er auf die Wirksamkeit des Vertrages vertraut hat. Der Schuldner muss den anderen so stellen, wie dieser stehen würde, als wenn er von dem Vertrage nichts gewusst hätte. Im Klartext heißt dass, dass die Kosten zu erstatten sind, die dem anderen au...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/40204

Das Vertrauensinteresse ist das Interesse, das die geschädigte Partei am Bestand des Vertrages hatte Ist das Vertrauensintresse zu ersetzen, so ist die geschädigte Partei so zu stellen, als hätte sie nie von dem Vertrag gehört. D.h. ihr sind z.B. Ausgaben zu ersetzen, die sie im Vertrauen auf den Bestand des Vertrages gemacht hat, nicht aber z....
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/vertrauensinteresse.php
Keine exakte Übereinkunft gefunden.