
Die Branntweinsteuer ist eine deutsche, durch Bundesgesetz geregelte Verbrauchsteuer, deren Aufkommen vollständig dem Bund zusteht und die vom Zoll verwaltet wird. == Allgemeines == Mit der Branntweinsteuer wird der Verbrauch von Branntwein und branntweinhaltigen Waren innerhalb Deutschlands besteuert. Rechtsgrundlage für die Erhebung ist das Ge...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Branntweinsteuer

Die Branntweinsteuer gehört zu den Verbauchsteuern. Das Steueraufkommen steht dem Bund zu. Mit dem Branntweinmonopolgesetz wird die Erhebung der Branntweinsteuer geregelt. Der im Inland erzeugte Alkohol ist bis auf den Alkohol aus Korn, Obst und Wein an die Bundesmonopolverwaltung für Bran...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42083

Branntweinsteuer: Alcopops Branntweinsteuer, von der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein als Bestandteil des vom Käufer des Alkohols zu entrichtenden Kaufpreises (Monopolpreis) erhobene Verbrauchsteuer; Regelsteuersatz: 1 303 € je hl Trinkbranntwein. Das Aufkommen (2005: 2,14 Mrd. €) steht de...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Branntweinsteuer . Eine in mehreren Ländern außerordentlich ergiebige Steuer ist die meist Ende des 16. und Anfang des 17. Jahrh. eingeführte B. Der Branntwein, mit seinem großen Alkoholgehalt in kleinern Mengen genossen, verträgt eine höhere Belastung der Mengeneinheit als das Bier. Die Steuer wird, da sie sich in kleinere Summen zerlegt, le...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

. Eine Besteuerung des im Inlande hergestellten Branntweins hat sich bisher nur in Deutsch- Südwestafrika nötig gemacht. Sie ist eingeführt durch V. vom 18. Sept. 1908 (KolGG. 1908 S. 391), dazu V. vom 9. Nov. 1910 (KolBl. 1911 S. 33). Sie beträgt für das Liter reinen Alkohols 3 M bis 3,75 M je nach...
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https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard
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