
Boykọtthetze, Recht: nach Artikel 6 der bis 1968 gültigen Verfassung der DDR unbestimmter Tatbestand zur Erfassung aller politisch missliebigen Handlungen, besonders zwischen 1950 und 1957 Grundlage der politischen Strafjustiz; abgelöst durch den Tatbestand der »staatsfeindlichen Hetze...
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