
Bewirkungshandlung ist als Gegenbegriff zur Erwirkungshandlung eine Kategorie der Prozesshandlung in der Lehre vom deutschen Prozessrecht. Eine Bewirkungshandlung ist eine Prozesshandlung, die unmittelbar eine Rechtswirkung im Prozess erzeugt. Davon zu unterscheiden ist die Erwirkungshandlung, die nur ein Tätigwerden des Gerichtes bezweckt. Bewir...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Bewirkungshandlung

Für Bewirkungshandlung (= rechtsgestaltende Prozesserklärung) siehe unter Prozesshandlung.
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https://www.lexexakt.de/glossar/bewirkungshandlung.php
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