[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. mit Vollmacht versehen, Vollmacht ertheilen Jemanden bevollmächtigen. Jemanden zu einem Geschäfte bevollmächtigen. Er ist mein Bevollmächtigter, er hat von mir Vollmacht. Nieders. mächtigen, ehedem befulwotten. Gevollmächtigen für bevollmächtigen, ist ungebräuchlich. ...
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