
. Die die Handelsgeschäfte betreffenden Vorschriften des deutschen HGB. (3.Buch) gelten für die Weißen in den Schutzgebieten ebenso wie das deutsche Handelsrecht überhaupt. Wie im Mutterlande sind daher auch in den Kolonien alle Geschäfte eines weißen Kaufmanns, die zum Betriebe seines Handelsgewerb...
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die Rechtsgeschäfte eines Kaufmanns, die zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehören. Handelsgeschäfte werden in erster Linie nach Handelsrecht (Hauptgesetz: HGB) abgewickelt. Verträge zwischen Kaufmann und Nichtkaufmann sind nur teilweise Handelsgeschäfte ( Handelskauf ). – Die Vorschriften in Österreich ähneln dem deutsche...
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