
Bevollmächtigter ist die im Europäischen Wirtschaftsraum niedergelassene natürliche oder juristische Person, die vom Hersteller ausdrücklich dazu bestimmt wurde, im Hinblick auf seine Verpflichtungen nach diesem Gesetz in seinem Namen zu handeln und den Behörden und zuständigen Stellen zur Verfügung zu stehen.
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Bevollmächtigte können nur natürliche, volljährige Personen sein. Eine Vollmacht muss schriftlich vorgelegt werden.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42016

Bevollmächtigter, Inhaber einer Vollmacht.
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Ein Bevollmächtigter im wirtschaftlichen Sinn ist ein Prokurist oder eine Prokurstin mit einer Handlungsvollmacht.
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(Text von 1910) Geschäftsträger
1). Bevollmächtigter
2). Der
Geschäftsträger verrichtet die Geschäfte eines andern auch nach dem bloß vermuteten Willen desselben, ohne dazu einen ausdrücklichen Auftrag erhalten zu haben. Ein
Bevollmächtigter hat eine ausdrückliche
Vollmacht für seine Geschäfte...
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https://www.textlog.de/synonyme-geschaeftstraeger-bevollmaechtigter.html
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