[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. 1) Urlaub, d. i. Erlaubniß auf einige Zeit zu verreisen geben. Soldaten beurlauben. Ein beurlaubter Soldat Ingleichen, jemanden beurlauben, jemanden, den man zu Besuche bey sich hat, auf eine anständige Art von sich lassen. 2) Sich bey jemanden beurlauben, in der anständige...
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