
Bestellungsbrief (Konsularprovision, Lettre de provision), die Urkunde, durch welche eine Staatsregierung einen Konsul zur Wahrung der Interessen ihrer Angehörigen in fremdem Land beauftragt. Zu dem B. muß das Exequatur (s. d.) der fremden Regierung hinzukommen.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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