
Der Begriff Besitzstörung beschreibt die Beeinträchtigung der tatsächlichen Möglichkeit eines Besitzers einer Sache, mit dieser nach Belieben zu verfahren. Gemäß {§|862|bgb|juris} BGB kann der Besitzer, der durch verbotene Eigenmacht im Besitz gestört wird, von dem Störer die Beseitigung der Störung verlangen. Sind weitere Störungen zu ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Besitzstörung

Beeinträchtigung der tatsächlichen Sachherrschaft des Besitzers durch verbotene Eigenmacht, die nicht in einer Besitzentziehung besteht.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42343

Von einer Besitzstörung spricht man, wenn der Besitz in anderer Form als durch Entzug beeinträchtigt wird (§ 862 BGB.
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https://www.lexexakt.de/glossar/besitzstoerung.php
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