Besitzlehen Bedeutung

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Besitzlehen

Besitzlehen Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Besitzlehen, des -s, plur. ut nom. sing. in einigen Gegenden, z. B. im Öttingischen, ein lehnbares Bauergut, welches mit dem Besitze eines Hauses unzertrennlich verbunden ist: zum Unterschiede von dem Feldlehen, welches überall hin gezogen werden kann.
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_4_1_1923
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