Der Begriff des Beschäftigungsverhältnisses ist in Deutschland dem Sozialrecht zuzuordnen. Ein Beschäftigungsverhältnis (und damit Versicherungspflicht) besteht regelmäßig bei Personen, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind (§ 2 SGB IV), wobei unter Beschäftigung die nichtselbständige Arbeit insbesonder... Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Beschäftigungsverhältnis