
== Arbeits und Beamtenrecht == Das Beschäftigungsverbot ist das Verbot, einen Arbeitnehmer tatsächlich einzusetzen. Beschäftigungsverbote finden sich unter anderem im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), etwa § 5 Abs. 1 JArbSchG (Verbot der Beschäftigung von Kindern). Daneben finden sich im Mutterschutzgesetz (MuSchG) wichtige Beschäftigung...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Beschäftigungsverbot

Beschäftigungsverbote werden gegen Personen und Personengruppen ausgesprochen.
Gefunden auf
https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/b/beschaeftigungsverbot.php
Keine exakte Übereinkunft gefunden.