
Durch die Benützungsbewilligung dürfen bewilligungspflichtige Bauführungen und Anlagen erst benützt werden. Die Vollendung der Bauführung (Fertigstellungsanzeige) ist der Behörde anzuzeigen, wenn die Verpflichtung zur Einholung einer Benützungsbewilligung abgesehen wurde.
Gefunden auf
https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/b/benuetzungsbewilligung.php
Keine exakte Übereinkunft gefunden.