
Benutzungserlaubnis Genehmigung des BZT - Bundesamt für Zulassungen in der Telekommunikation, um eine bestimmte Telekommunikationsdienstleistung zu nutzen und ggf. die erforderlichen privaten Einrichtungen anzuschließen; frühere Bezeichnung: Anschließungsgenehmigung.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40006
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