[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. über etwas läuten, im gemeinen Leben. Eine Leiche, einen Sieg, ein Freudenfest beläuten. Das Gericht beläuten, an einigen Orten, die Hegung des Halsgerichtes durch Läuten ankündigen. Daher die Beläutung.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_4_1_1297
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