
Das Wort stammt aus dem Juristendeutsch. Wenn eine Frau einem Mann die 'Beiwohnung gestattet', dann willigt sie in den Geschlechtsverkehr ein. Die Formulierung steht eng im Zusammenhang mit der 'unbescholteten Verlobten', die dem Drängen ihres Verlobten anchgibt, vor der Ehe mit ihm zu schlafen.
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https://www.lechzen.de/Lexikon/Beiwohung
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