
Freiwillige Beiträge können normalerweise nur bis zum 31. März des Jahres, das dem Jahr folgt, für das sie gelten sollen, gezahlt werden. Das bedeutet, dass die Beiträge für das Kalenderjahr 2008 bis zum 31.03.2009 gezahlt werden können. In bestimmten Fällen gibt es jedoch die Möglichkeit, auch für weiter zurückliegende Zeiten freiwillig...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40087

Als Beitragsnachzahlungen werden fehlende aber fällige Sozialversicherungsbeiträge bezeichnet, die z. B. aufgrund falscher Statuseinordung eines Arbeitnehmers als Selbständiger entstanden sind. Ein unklarer sozialversicherungsrechtlicher Status kann demnach zu erheblichen Beitragsnachzahlungen sowohl für den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgebe...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

Als Beitragsnachzahlungen werden fehlende aber fällige Sozialversicherungsbeiträge bezeichnet, die z. B. aufgrund falscher Statuseinordung eines Arbeitnehmers als Selbständiger entstanden sind. Ein unklarer sozialversicherungsrechtlicher Status kann demnach zu erheblichen Beitragsnachzahlungen sowohl für den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgebe...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

Freiwillige Beiträge können auch nachträglich gezahlt werden. Freiwillige Beiträge können normalerweise nur bis zum 31. März des Jahres, das dem Jahr folgt, für das sie gelten sollen, gezahlt werden. Das bedeutet zum Beispiel, dass die Beiträge für das Kalenderjahr 2008 bis zum 31. März 2009 ...
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https://www.ihre-vorsorge.de/Lexikon-Beitragsnachzahlung.html
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