
Winkelbörse gemäß § 48 Abs. 1 Z 1 BörseG Darunter versteht man das Betreiben einer Börse ohne Konzession des Bundesministers für Finanzen. Dieses Vorgehen stellt einen Verwaltungsstraftatbestand nach dem Börsegesetz dar und wird von der BWA mit Geldstrafen bis zu 300.000-- Schilling sanktioniert.…
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(Börse & Finanzen) Eine Winkelbörse ist eine inoffizielle, börsenähnliche Organisation. © Onpulson.de
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