[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. 1) In sein Haus aufnehmen, beherbergen, im gemeinen Leben. Einen behausen, bey sich behausen. 2) Sich behausen, sich ansässig machen; daher besonders in Oberdeutschland, ein behauster Unterthan, der ansässig ist, ein eigenes Haus hat.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_4_1_1105
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