
Die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) tritt mit dem Rentenantrag ein, sofern die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt sind, der Rentenantragsteller bei der Rentenantragstellung Mitglied einer GKV ist und seit der...
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