
Ein Befreiungsanspruch (auch Freistellungsanspruch) ist das Recht, von einem anderen Befreiung von einer Verbindlichkeit zu verlangen. Der besondere Leistungsinhalt – Befreiung von einer Verbindlichkeit – unterscheidet einen Befreiungsanspruch von anderen Ansprüchen. Der Inhaber eines Befreiungsanspruches – der Befreiungsgläubiger – ist ...
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Befreiungsanspruch, aus den vielfältigsten gesetzlichen Rechtsverhältnissen (z. B. §§ 257 Satz 1, 775 Absatz 1, 738 Absatz 1 Satz 2, 249 Satz 1 BGB) oder kraft Individualvereinbarung entstehender Anspruch des Befreiungsgläubigers gegen den Befreiungsschuldner ihn von einer Verbindlichkeit zu befre...
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