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Befrachter

Befrachter Logo #42000 Der Befrachter ist ein Begriff aus dem deutschen Seehandelsrecht (§§ 476 ff. des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB)). Der Befrachter ist der Vertragspartner des Verfrachters. Der Befrachter verpflichtet sich zur Anlieferung der Güter, zur Übergabe wichtiger Informationen über das Gut an den Verfrachter (z. B. bei beabsichtigtem Transport gef...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Befrachter

Befrachter

Befrachter Logo #42065Charterer bezeichnet im internationalen Seeverkehr denjenigen, der mit dem Verfrachter den Frachtvertrag schließt. Bis zur Annahme der Güter durch den Empfänger ist er Schuldner des Verfrachters. Der Befrachter wird in der Praxis auch als Verlader, Versender, Absender oder (bei Raumfrachtverträgen) ...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42065

Befrachter

Befrachter Logo #42134Befrachter, im Seefrachtverkehr der Absender der Güter, der den Frachtvertrag mit dem Verfrachter (Frachtführer) abschließt.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Befrachter

Befrachter Logo #42880Charterer bezeichnet im internationalen Seeverkehr denjenigen, der mit dem Verfrachter den Frachtvertrag schließt. Bis zur Annahme der Güter durch den Empfänger ist er Schuldner des Verfrachter s. Der Befrachter wird in der Praxis auch als Verlader , Versender, Absender oder (bei Raumfrachtverträgen) als Charterer bezeichnet. Bei Transport ...
Gefunden auf https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/befrachter/befrachter.htm
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