
Der Befrachter ist ein Begriff aus dem deutschen Seehandelsrecht (§§ 476 ff. des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB)). Der Befrachter ist der Vertragspartner des Verfrachters. Der Befrachter verpflichtet sich zur Anlieferung der Güter, zur Übergabe wichtiger Informationen über das Gut an den Verfrachter (z. B. bei beabsichtigtem Transport gef...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Befrachter

Charterer bezeichnet im internationalen Seeverkehr denjenigen, der mit dem Verfrachter den Frachtvertrag schließt. Bis zur Annahme der Güter durch den Empfänger ist er Schuldner des Verfrachters. Der Befrachter wird in der Praxis auch als Verlader, Versender, Absender oder (bei Raumfrachtverträgen) ...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42065

Befrachter, im Seefrachtverkehr der Absender der Güter, der den Frachtvertrag mit dem Verfrachter (Frachtführer) abschließt.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Charterer bezeichnet im internationalen Seeverkehr denjenigen, der mit dem Verfrachter den Frachtvertrag schließt. Bis zur Annahme der Güter durch den Empfänger ist er Schuldner des Verfrachter s. Der Befrachter wird in der Praxis auch als Verlader , Versender, Absender oder (bei Raumfrachtverträgen) als Charterer bezeichnet. Bei Transport ...
Gefunden auf
https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/befrachter/befrachter.htm
Keine exakte Übereinkunft gefunden.