[Achtung: Schreibweise von 1811] (nicht gebräuchlich) verb. reg. act. persönlich besichtigen, in Augenschein nehmen. Daher die Beaugenscheinigung, die persönliche Besichtigung, ocularis inspectio. Beyde Wörter sind in der edlern Schreibart unbekannt S. Be- Anm. 4).
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