
Art der Risikolebensversicherung mit im Zeitablauf fallender Versicherungssumme; i. d. R. als Gruppenversicherung. Dient zur (Til-gungs-) Absicherung des von einem Bausparer bei der Bausparkasse in Anspruch genommenen Bauspardarlehen s. Die Zuteilung eines Baudarlehen s machen die Bausparkassen i. d. R. vom Abschluss einer solchen Versicherung...
Gefunden auf
https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/bausparrisikoversicherung/bausparr
Keine exakte Übereinkunft gefunden.