
Eine Baulast ist im Bauordnungsrecht einiger deutscher Bundesländer eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde, bestimmte das Grundstück betreffende Dinge zu tun, zu unterlassen oder zu dulden. Über die Baulasten wird bei den Baubehörden ein Baulastenverzeichnis geführt. Daneben enthäl...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Baulast

ist im späten 20. Jh. in Deutschland ein sich nicht bereits aus öffentlichrechtlichen Vorschriften ergebendes, also freiwillig gegenüber der Bauaufsichtsbehörde übernommenes, ein Grundstück betreffendes Tun, Dulden oder Unterlassen eines Eigentümers. Kirchenbaulast . Lit.: Döring, C., Die öffentliche Baulast, 1994
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Freiwillig übernommene Verpflichtung eines Grundstückseigentümers zu einem sein Grundstück betreffendem Tun, Dulden und Unterlassen, die gegenüber der Bauaufsichtsbehörde getroffen wird. Die Möglichkeit der Baulast ist nach den meisten Bauordnungen der Länder ...
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Die Baulast ist eine freiwillige, öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, durch die sein Grundstück zugunsten eines andern einer bestimmten Nutzungsbeschränkung (durch Tun, Dulden oder Unterlassen) unterworfen wird. 1. Beispiel Grundstücks-Befahrung: Ein Grundstückseigentümer dul...
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https://www.architektur-lexikon.de/cms/architekturlexikon-b/baulast.html

Liegenschaftsverwaltung (LUM) Baulasten sind in den Ordnungen der Bundesländer geregelt. Sie stellen eine freiwillig übernomme Pflicht des Grundstückseigentümers zur Herstellung oder Duldung von Verhältnissen dar, welche die Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit eines Bauvorhabens bilden.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40102

Die Baulast ist eine öffentlich rechtliche Last, die sich aus einer freiwilligen Verpflichtung des Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde ergibt. Beispiel Grundstücks-Befahrung: Ein Grundstückseigentümer duldet, dass der Nachbar seinen Boden zur Überfahrt auf das eigene Grundst&u...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40205

Baulast, in einigen deutschen Ländern vorgesehene, freiwillig von einem Grundstückseigentümer übernommene baurechtliche Verpflichtung zur Einhaltung besonderer Bauvorschriften; wird in das Baulastenverzeichnis eingetragen.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Eine Baulast ist im Bauordnungsrecht einiger deutscher Länder eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde, bestimmte das Grundstück betreffende Dinge zu tun, zu unterlassen oder zu dulden.
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https://www.enzyklo.de/lokal/42735

english: obligation to construct and maintain (church, school, motorway, etc.); building encumbrance; public land chrage; public obligation; development restriction Bei der Baulast handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Last, die sich aus einer freiwilligen Verpflichtung des Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde ergib...
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https://www.immobilien-fachwissen.de/lexikon/lexikon.php?UID=261420905

Bauaufsichtliche Baulasten sind im Baulastenverzeichnis eingetragene Beschränkungen der Bebauungsmöglichkeit eines Grundstücks.
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https://www.immopilot.de/Lexikon/.html
(Verkehrswesen) Die Gesamtheit aller Aufgaben, die sich mit dem Bau und der Unterhaltung von → Straßen verbinden.
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https://www.stalys.de/data/ix04.htm
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