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Baulastenverzeichnis

Baulastenverzeichnis Logo #42000 Das Baulastenverzeichnis ist in Deutschland ein in den meisten Bundesländern (außer Bayern und Brandenburg, dort wird die Sicherung baurechtskonformer Zustände im Grundbuch vorgenommen) geführtes Verzeichnis der Baulasten, d. h. der öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde, bestimmte das...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Baulastenverzeichnis

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Baulastenverzeichnis Logo #40102Öffentlich-rechtliches Verzeichnis, das die von den Grundstückseigentümern gegenüber der Behörde abgegebenen Erklärungen ihre Grundstücke betreffend (Baulasten) enthält.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/40102

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Baulastenverzeichnis Logo #42735Das Baulastenverzeichnis ist in Deutschland ein in den meisten Bundesländern (außer Bayern und Brandenburg, dort wird die Sicherung baurechtskonformer Zustände im Grundbuch vorgenommen) geführtes Verzeichnis der Baulasten, d. h. der öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde, bestimmte das ...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/lokal/42735

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Baulastenverzeichnis Logo #42039Themengebiet: Planung Bedeutung: Das öffentliche Buch, in dem Baulasten eingetragen sind. Quellen: Fachwörterbuch Benennungen und Definitionen im deutschen Vermessungswesen
Gefunden auf https://www.geoinformatik.uni-rostock.de/einzel.asp?ID=621033524

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Baulastenverzeichnis Logo #40051english: land charges register; registry of public land charges; register of public obligations Auf der Grundlage der Länderbauordnungen werden von Gemeinden in den Bundesländern mit Ausnahme von Bayern Baulastenverzeichnisse geführt. Seit 1994 wird in Brandenburg das 1991 eingeführte Baulastenverzeichnis ebenfalls nicht mehr weitergeführt. In...
Gefunden auf https://www.immobilien-fachwissen.de/lexikon/lexikon.php?UID=261420905

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Baulastenverzeichnis Logo #42834Mit Baulastenverzeichnis wird ein Verzeichnis bezeichnet, in welchem für jedes Grundstück die bestehenden Baulasten eingetragen sind. Daher ist beim Erwerb von Grundstücken neben dem Grundbuch auch immer das Baulastenverzeichnis zu berücksichtigen.
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/baulastenverzeichnis.php
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