[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Bannzaun, (nicht gebräuchlich) des -es, plur. die -zäune. 1) Ein Grenzzaun. 2) Ein Zaun, welchen die Unterthanen zu verfertigen und zu unterhalten verbunden sind. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_4_0_390