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Bannleihe

Bannleihe Logo #42000 Bannleihe ist die Übertragung des Banns vom Deutschen König auf andere. Sie kam ab dem 10. Jahrhundert vor. Der Bann bezieht sich entweder auf einen geschlossenen Bezirk (Stadtfriede) oder auf Zubehör eines Gutes. Ein solches Bannrecht kann sich auch nur auf besondere Gerechtsame und die dazu nötige zwingende Gewalt beziehen (z. B. Burgbann (A...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Bannleihe

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Bannleihe Logo #42173Bannleihe. Der Ausdruck bezeichnet die ûbertragung der Hochgerichtsbarkeit vom König (dem banherre) auf weltl. und geistl. Gerichtsherren. Weltl. Reichsfürsten bedurften der Bannleihe nicht, unterstand ihnen doch die ordentliche Gerichtsgewalt als Stellvertreter des Königs von der Investitur her. Si...
Gefunden auf https://www.mittelalter-lexikon.de/
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