
Als Banngut bezeichnet man solche Güter, die im Krieg dem Prisenrecht unterliegen, da sie der Kriegführung dienen oder diese unterstützen. Bannware bezeichnet in erster Linie Waffen und bewaffnete Fahrzeuge sowie deren Einzelteile und Munition, aber auch andere zur Kriegführung bestimmte Güter sind Bannware, so zum Beispiel Uniformen, Treibst...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Banngut
[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Banngut,
(nicht gebräuchlich) des -es, plur. die -güter, in einigen Gegenden ein Gut, welches in einem gewissen Banne oder Bezirke lieget.
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_4_0_371

Banngut Bannware, Konterbande, Völkerrecht: Bezeichnung für kriegswichtige Güter, deren privater Seetransport in feindliche Häfen einem neutralen Staat deshalb durch einen Krieg führenden Staat verboten wurde. Das Banngut darf konfisziert werden (Prise).
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
Keine exakte Übereinkunft gefunden.