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Banngut

Banngut Logo #42000 Als Banngut bezeichnet man solche Güter, die im Krieg dem Prisenrecht unterliegen, da sie der Kriegführung dienen oder diese unterstützen. Bannware bezeichnet in erster Linie Waffen und bewaffnete Fahrzeuge sowie deren Einzelteile und Munition, aber auch andere zur Kriegführung bestimmte Güter sind Bannware, so zum Beispiel Uniformen, Treibst...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Banngut

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Banngut Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Banngut, (nicht gebräuchlich) des -es, plur. die -güter, in einigen Gegenden ein Gut, welches in einem gewissen Banne oder Bezirke lieget.
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_4_0_371

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Banngut Logo #42134Banngut Bannware, Konterbande, Völkerrecht: Bezeichnung für kriegswichtige Güter, deren privater Seetransport in feindliche Häfen einem neutralen Staat deshalb durch einen Krieg führenden Staat verboten wurde. Das Banngut darf konfisziert werden (Prise).
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
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