
1. Person bzw. Personen als Gremium in einer Bank, die Entscheidung en hins. der Strategie und der Geschäftspolitik zu treffen haben, sowohl als Führungs- wie auch als Ausführungsentscheidungen. 2. I. w. S. jeder in einer Bank, der auf einem bestimmten Gebiet bzw. zu einer bestimmten Alternativsituation Entscheidung en treffen muss.
Gefunden auf
https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/bankentscheidungstraeger/bankentsc
Keine exakte Übereinkunft gefunden.