Berufsbildungsgesetz BGBI.IS 596 vom 25.03.1998Das BBiG regelt u.a. die Eignung der Ausbildungsstätte, die Eignung der Ausbilder, die Ausbildung nur in anerkannten Berufen sowie die Bedingungen für die Ausbildungsverordnung (Probezeit, Vergütung, Urlaub). Gefunden auf https://www.weiterbildung-mv.de/glossar.cfm?glossar=b