Automatendiebstahl Bedeutung

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Automatendiebstahl

Automatendiebstahl Logo #42134Automatendiebstahl, Entwendung von Gegenständen aus Warenautomaten; ist als Diebstahl zu bestrafen (§ 242 StGB). Die unbefugte Benutzung von Leistungsautomaten (z. B. bei Telefonautomaten) stellt Automatenmissbrauch dar (§ 265 a StGB, Erschleichung).
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