[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Kreisamt, des -es, plur. die -ämter. 1) Eben daselbst, ein Amt, so fern es bey einem der Deutschen Reichskreise verwaltet wird. 2) In verschiedenen Deutschen Provinzen, ein landesbedürfliches Kammeramt, so fern es sich über einen gewissen Kreis erstrecket, dessen Vorgesetzter ein Kreis...
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Kreisamt , im Großherzogtum Hessen die Behörde, welche einen Kreis zu verwalten hat, entsprechend dem preußischen Landratsamt.
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