Ausweismissbrauch Bedeutung

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Ausweismissbrauch

Ausweismissbrauch Logo #42303der Gebrauch eines für einen anderen ausgestellten Ausweises oder das Überlassen eines Ausweises an einen anderen zu Täuschungszwecken; als Missbrauch von Ausweisen strafbar nach § 281 StGB.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42303
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