
Das Ausstellungsrecht ist das im Urheberrecht geregelte Recht bildender Künstler darüber zu bestimmen, wann, wo und wie sie ihre Werke erstmals öffentlich zur Schau stellen. Es ist somit das Erstausstellungsrecht. Im deutschen Recht wird das Ausstellungsrecht als besondere Form des Veröffentlichungsrechts in {§|18|UrhG|dejure} UrhG definiert....
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https://de.wikipedia.org/wiki/Ausstellungsrecht

Ausstellungsrecht, das dem Urheber eines unveröffentlichten Werkes der bildenden Kunst oder der Lichtbildkunst vom Urheberrechtsgesetz ausdrücklich als Verwertungsrecht zuerkannte Recht, sein Werk öffentlich auszustellen.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
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