[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. 1. Activum, sehr auf jemanden schmälen. Du verdientest, daß ich dich rechtschaffen ausschmälte. 2. Neutrum, mit haben, aufhören zu schmälen. Wirst du bald ausgeschmälet haben?. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_4_4481