Ausreisefreiheit Bedeutung

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Ausreisefreiheit

Ausreisefreiheit Logo #40035Die A. ist eines der zentralen Menschenrechte, das in der Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen von 1948 in Art. 13 Abs. 2 festgelegt ist. Danach hat jeder Mensch das Recht, jedes Land, auch sein eigenes, zu verlassen sowie in sein Land zurückzukehren. Die A. wird in D durch Art. 2 Abs. 1 GG (Allgemeine Handlungsfreiheit) geschützt.
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