
I. ausstatten II. Steuern und Umlagen tragen
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https://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw-cgi/zeige?db=drw&index=lemmata&te
[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. 1) Mit Ertheilung eines eigenen Vermögens von sich lassen. Einen Sohn aussteuern, ihm seine eigene Haushaltung errichten Noch mehr aber, eine Tochter aussteuern, sie ausstatten, ihr nicht nur die Ehesteuer geben, sondern sie auch mit dem nöthigen Geräthe, Kleidern u.s.f. ve...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_4_4629

- 1. den Anodenstrom einer Elektronenröhre mit Hilfe der Gitterspannung steuern; - 2. eine Spannung zuführen, z. B. einem Tonbandgerät.
- aus¦steu¦ern [V.1, hat ausgesteuert; mit Akk.] 1 [Elektr.] etwas a. so einstellen, dass eine gute Wiedergabe gewährleistet ist; eine Aufnahme a.; die Aufnahme ist schlecht, falsch ausgesteuert sie kl...
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Keine exakte Übereinkunft gefunden.